Satzung Block C

§1 Name und Sitz

Ø Die Gemeinschaft führt den Namen Block C und hat seinen Sitz in 36275 Kirchheim.

Ø Die Gemeinschaft ist nicht im Vereinsregister am Amtgericht in Bad Hersfeld eingetragen.

Ø Die Gemeinschaft ist in keinem Landessportbund Verbandsmitglied.

Ø Das Geschäftsjahr der Gemeinschaft ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck der Gemeinschaft

Ø Die Gemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar eigennützige Zwecke im Sinne der Bereicherung der Gemeinschaftskasse.

Ø Der Zweck des Vereins ist das Anfeuern von Sportvereinen.

Ø Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

o die Abhaltung von Saufgelagen auf Sportplätzen und Fuballstadien.

o das Mitspielen beim Hallengemurmel.

o Freundschaftsspiele gegen bessere Mannschaften.

o Der Einsatz von unsachgemäß ausgebildeten Übungsleitern.

Ø Die Gemeinschaft will Geld verdienen. Sie verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen aber nicht an Mitglieder verteilt werden, da es sonst eine auf die Nuss gibt. Niemand darf begünstigt werden. Die Gemeinschaft ist politisch und konfessionell so einigermaßen neutral.

§3 Aufgaben

Zu den vorrangigen Aufgaben der Gemeinschaft gehören insbesondere:

Ø Das Retten von ganz viel Regenwald.

Ø Pflege und Ausbau der Trinkfestigkeit.

Ø Gesangsübungen während Fußballspielen.

Ø Beschaffung von Bierreserven.

Ø Schnapsvernichtung.

§4 Mitglieder

Gemeinschaftsmitglieder können natürliche volljährige Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen die Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s. Vorraussetzung ist Trinkfestigkeit, Stimmgewaltigkeit und Wahnsinn. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung anzuerkennen. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt (na warte Freundchen), Ausschluss aus dem Verein und mit dem Tod des Mitgliedes. Gründungsmitglieder können nicht aus dem Verein austreten!

§5 Mitgliederbeiträge

Der Schoppen kostet 1,50 Euro und muss bar bezahlt werden.

§6 Rechte der Mitglieder

Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen der Gemeinschaft teilzunehmen. Das war´s. Mehr Rechte hat keiner.

§7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

Tja, die fehlen uns halt noch. Müssen wir erst mal aufstellen.

§8 Abteilungen der Gemeinschaft

Es gibt nur eine Abteilung. Die macht halt alles mit.

§9 Ältestenrat

Das sind Herbert und Angelika Reidt. Ihr Wort ist Gesetz.

§10 Kassenprüferin

Das ist Steffi Schaub. Jeder hat ihr zu vertrauen.

§11 Protokollierung

Der Verlauf von Veranstaltungen sowie Sitzungen und Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren. Die Protokolle werden dann im Internet unter http://www.bummibiefel.de für jedermann veröffentlicht.

§12 Auflösung der Gemeinschaft

Ist nicht erlaubt.